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Adressänderung: Grundbuch

Allgemeine Informationen

Bei einer Adressänderung hat die Eigentümerin/der Eigentümer einer Liegenschaft einen schriftlichen Antrag auf Adressänderung an das Grundbuchsgericht zu stellen. Dieser Antrag muss die genaue Angabe der Liegenschaft, bei der die Adressänderung durchgeführt werden soll, enthalten.

Sie können bei der Antragstellung die Hilfe einer Notarin/eines Notar (→ ÖGK) oder einer Rechtsanwältin/eines Rechtsanwaltes (→ ÖRAK) in Anspruch nehmen.

Zuständige Stelle

Das Bezirksgericht (→ BMJ), in dessen Sprengel sich die Liegenschaft befindet. Keine Grundbuchsgerichte sind das Bezirksgericht für Handelssachen Wien, das Bezirksgericht für Strafsachen Graz und das Jugendgericht Graz.

Erforderliche Unterlagen

Hinweis

Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden. Eventuell werden zusätzliche Unterlagen (z.B. Bestätigung der Abmeldung) benötigt. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich beim zuständigen Bezirksgericht (→ BMJ).

Kosten

58 Euro Eingabengebühr, wenn die Eingabe mit Urkunden im Elektronischen Rechtsverkehr (→ BMJ) erfolgt. Ansonsten erhöht sich die Eingabengebühr um 23 Euro.

Letzte Aktualisierung: 1. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer