Volksbegehren Eintragungszeitraum
Mehrere Volksbegehren können von 2. - 9. Mai 2022 unterstützt werden
Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen
• „Rechtsstaat & Antikorruptionsvolksbegehren“
• „Arbeitslosengeld RAUF“
• „NEIN zur Impfpflicht“
• „Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen!“
• „Impfpflichtabstimmung: NEIN respektieren!“
• „Mental Health Jungendvolksbegehren“
• „Stoppt Lebendtier-Transportqual“
Die Stimmberechtigten können im festgesetzten Eintragungszeitraum in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tage des Eintragungszeitraumes das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 28. März 2022 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen war.
Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
Am Gemeindeamt Euratsfeld können Eintragungen zu folgenden Zeiten vorgenommen werden:
Montag, 2. Mai 2022 8.00 – 16.00 Uhr
Dienstag, 3. Mai 2022 8.00 – 20.00 Uhr
Mittwoch, 4. Mai 2022 8.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag, 5. Mai 2022 8.00 – 20.00 Uhr
Freitag, 6. Mai 2022 8.00 – 16.00 Uhr
Samstag, 7. Mai 2022 8.00 – 12.00 Uhr
Sonntag, 8. Mai 2022 geschlossen
Montag, 9. Mai 2022 8.00 – 16.00 Uhr
Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (9. Mai 2022), 20.00 Uhr, durchführen.