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Schwimmbeckenbefüllung

Meldung am Gemeindeamt

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Befüllung der Schwimmbecken vorher der Gemeinde gemeldet werden muss. Bei einer Befüllung über den Hausanschluss kann die Gemeinde der Befüllung nur zusagen, wenn pro Siedlung maximal zwei bis drei Bäder an einem Tag oder einer Nacht gefüllt werden. Dadurch sollte sich kein Wassermangel für die übrigen Wasserabnehmer ergeben.

Bei einer Befüllung über einen Hydranten muss der Schwimmbadbenützer zusätzlich die vorgesehene Füllung der Feuerwehr melden, da nur diese einen Hydrantenschlüssel besitzt. Damit auch eine Mengenerfassung möglich ist, hat sich die FF-Euratsfeld ein Übergangsstück mit Wasserzähler angefertigt. Der Wasserverbrauch wird mit der Gemeinde verrechnet.