NÖ Heizkostenzuschuss 2019/20

Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2019/2020 in der Höhe von € 135,00 zu gewähren.

Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis  30. März 2020 beantragt werden.

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?

  • AusgleichszulagenbezieherInnen
  • BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
  • BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
  • Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.

Die Richtlinien sowie Vorlagen für die Antragstellung finden Sie weiter unten als Download.

Voraussetzungen:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Staatsangehörige eines anderen EWR-Mitgliedstaates sowie deren Familienangehörige
  • Anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention
  • Drittstaatsangehörige, wenn es sich um Familienangehörige von EWR-BürgerInnen im Sinne von Art. 24 in Verbindung mit Art. 2 der EU Richtlinie RL 2004/38/EG handelt
  • Hauptwohnsitz in NÖ 
  • Monatliche Bruttoeinkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten

Besondere Hinweise:
Die Förderung wird nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel gewährt. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Quelle

Antrag.pdf

Mittwoch, 02. Oktober 2019

Antrag.pdf

Mittwoch, 02. Oktober 2019

ERLÄUTERUNGEN Richtlinien.pdf

Mittwoch, 02. Oktober 2019

ERLÄUTERUNGEN Richtlinien.pdf

Mittwoch, 02. Oktober 2019

ERLÄUTERUNGEN Richtlinien.pdf

Mittwoch, 02. Oktober 2019

ERLÄUTERUNGEN Richtlinien.pdf

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ERLÄUTERUNGEN Richtlinien.pdf

Mittwoch, 02. Oktober 2019

ERLÄUTERUNGEN Richtlinien.pdf

Mittwoch, 02. Oktober 2019