Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Klage
Als Klage bezeichnet man den Antrag auf gerichtliche Entscheidung durch die Klägerin/den Kläger gegen die Beklagte/den Beklagten (vor allem im Zivilprozess). Sie ist ein Mittel, um bestimmte Ansprüche vor Gericht geltend zu machen.
Hinweis
Im Strafprozess wird die Klage der Staatsanwaltschaft als "Anklage" bezeichnet.
Letzte Aktualisierung: 12. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion