Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Erben und Vererben
Wer erbt wie viel? Was kann eine letztwillige Verfügung daran ändern?
- Erbrecht
- Erbvertrag
- Letztwillige Verfügungen
- Verlassenschaftsverfahren
- Allgemeines zum Verlassenschaftsverfahren
- Abwicklung des Verlassenschaftsverfahrens
- Unterlagen für die Todesfallsaufnahme
- Abgabe einer unbedingten Erbantrittserklärung
- Abgabe einer bedingten Erbantrittserklärung
- Vermögen im Ausland
- Verlassenschaftsverfahren und Bankgeheimnis
- Erben, die nicht ausgeforscht werden können
- Erben, die sich bei Liegenschaften nicht einigen können
- Mehrere Erben bei Eigentumswohnung
- Kosten eines Verlassenschaftsverfahrens
- Schenkung/Vermögensübertragung zu Lebzeiten
- Pflegevermächtnis
Letzte Aktualisierung: 15. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion