Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Dienste nach dem Freiwilligengesetz im In- und Ausland

Zivildienst kann als hoheitlicher, staatlicher Dienst nur auf dem Gebiet der Republik Österreich geleistet werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen

Weiters besteht die Möglichkeit, im Inland ein freiwilliges Sozialjahr oder freiwilliges Umweltschutzjahr zu leisten. Zivildienstpflichtige, die einen dieser Dienste geleistet haben (und dies anhand einer Bestätigung nachweisen können), werden zum ordentlichen Zivildienst nicht mehr herangezogen.

Freiwilligendienste im In- und Ausland (Zivildienstserviceagentur)

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 01.07.2026
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