Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Therapiekostenersatz

Allgemeine Informationen

Wenn für Kinder mit Behinderungen eine Therapie verordnet wurde, ist ein Zuschuss zu den Therapiekosten möglich.

Hinweis

Es ist meist ein Selbstbehalt zu berücksichtigen.

Zuständige Stelle

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag
  • Ärztlicher Verordnungsschein
  • Eventuell ein ärztliches Gutachten
  • Rechnung über Therapiekosten
Letzte Aktualisierung: 5. August 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Dachverband der Sozialversicherungsträger
  • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz