Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung

Allgemeine Informationen

Wer durch die Pflege des Kindes mit Behinderungen überwiegend in Anspruch genommen wird, hat die Möglichkeit, sich in der Pensionsversicherung kostenlos selbst zu versichern.

Voraussetzungen

  • Pflege des Kindes unter überwiegender Beanspruchung der eigenen Arbeitskraft im Inland in häuslicher Umgebung. Abgesehen von den leiblichen Eltern kann die kostenlose Selbstversicherung auch von folgenden Erziehungsverantwortlichen in Anspruch genommen werden:
    • Wahleltern
    • Großeltern
    • Wahlgroßeltern
    • Stiefeltern
    • Pflegeeltern
  • Anspruch auf die erhöhte Familienbeihilfe.
Hinweis:

Die kostenlose Selbstversicherung ist längstens bis zu einem Alter des Kindes von 40 Jahren möglich.

Sie kann nur von einer Person in Anspruch genommen werden.

Grundsätzlich kann die Selbstversicherung bis maximal zwölf Monate vor der Antragstellung abgeschlossen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Selbstversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes für bis zu 10 Jahre rückwirkend möglich (maximal aber rückwirkend bis zum Jahr 1988). Ansprechpartner ist die Pensionsversicherungsanstalt.

Zuständige Stelle

Rechtsgrundlagen

Zum Formular

Letzte Aktualisierung: 13.08.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz