Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Der Europäische Bürgerbeauftragte
Bürgerinnen/Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder Bürgerinnen/Bürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union können sich bei der/dem Europäischen Bürgerbeauftragen beschweren. Der/die Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe, Einrichtungen, Agenturen und sonstigen Stellen der EU.
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Europäische Bürgerbeauftragte |
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