Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Waffenrecht – Überblicksmäßige Tabelle der Kategorien und Berechtigungen
Kategorie | A (Verbotene Waffen und Kriegsmaterial) |
B | C |
---|---|---|---|
Bez./ Beispiele |
Maschinengewehre, Pumpguns | Revolver, Pistolen, Halbautomaten |
Büchsen Flinten |
Erwerb | grundsätzlich verboten |
nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass) |
grundsätzlich ab 18 Jahren möglich; seit 1. Oktober 2012 Pflicht zur Registrierung Wochen ab Erwerb oder Weitergabe |
Besitz | grundsätzlich verboten | nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass) | grundsätzlich ab 18 Jahren möglich |
Führen | grundsätzlich verboten | nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenpass) | nur mit Waffenpass oder gültiger Jagdkarte bzw. für Mitglieder von traditionellen Schützenvereinen |
Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres