Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Verkehrswert
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsguts bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Der Verkehrswert wird in der Regel von einer Sachverständigen/einem Sachverständigen ermittelt, die/der über sehr gute Markt- und Fachkenntnisse verfügen muss.
Letzte Aktualisierung: 19. Februar 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion