Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Weiterführende Informationen und Adressen zum Zivildienst
Auskünfte über die Familienbeihilfe erhalten Sie beim Finanzamt (BMF).
Letzte Aktualisierung: 01.07.2026
Für den Inhalt verantwortlich:
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundeskanzleramt
