Hundeanmeldung

Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde von ihren Besitzern oder Besitzerinnen bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.
(Ebenso empfehlenswert wäre eine Hunde-Haftpflichtversicherung)


Allgemeines
Grundsätzlich wird für das Halten von Hunden (Ausnahmen: Blindenhunde, Dienst- und Rettungshunde) eine Abgabe eingefordert. Es gibt jedoch auch Befreiungs- und Ermäßigungsgründe (z.B. Nutzhunde) sowie Ausnahmen von der Abgabenpflicht. Diese sind im jeweiligen Bundesland bei der zuständigen Behörde zu erfragen.

Infoblatt "Chippen" Kennzeichnung und Registrierung von Hunden PDF.

NÖ Hundehaltegesetz

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