Bestellung einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung
Die Bestellung der gerichtlichen Erwachsenenvertretung erfolgt durch das Gericht mittels eines schriftlichen Beschlusses.
Das gerichtliche Verfahren besteht aus folgenden Schritten:
- Abklärung (Clearing) durch den Erwachsenenschutzverein
 - Persönliches Gespräch mit der betroffenen Person (Erstanhörung)
 - Wahl bzw. Bestellung einer Vertretung für das Verfahren (Rechtsbeistand)
 - Bestellung einer einstweiligen Erwachsenenvertretung (falls bereits während des Verfahrens wichtige Dinge zu erledigen sind)
 - Einholung eines Sachverständigengutachtens (nur wenn dies beantragt wird oder das Gericht es für erforderlich hält)
 - Mündliche Verhandlung (nur wenn dies beantragt wird oder das Gericht es für erforderlich hält)
 - Gerichtliche Entscheidung (Beschluss)
 
Das Gericht kann das Verfahren nach jedem Verfahrensschritt beenden (einstellen).
Von der Einholung eines Sachverständigengutachtens kann beispielsweise abgesehen werden, wenn ausreichende ärztliche Unterlagen vorliegen.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- §§ 271 bis 276 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
 - §§ 116a bis 138 Außerstreitgesetz (AußStrG)
 
Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
