Übungsfahrten – Anmeldung zur Fahrprüfung
Allgemeine Informationen
Die Fahrprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der praktische Teil kann frühestens mit Erreichen des für die jeweilige Klasse erforderlichen Mindestalters abgelegt werden.
Die Prüfungstermine organisiert die Fahrschule.
Achtung: Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
Voraussetzungen
Absolvierung aller notwendigen Schulungen in der Fahrschule,
Übungsfahrten von mindestens 1.000 km mit einer Begleitperson,
Erreichen des jeweiligen Mindestalters,
Gültiges ärztliches Gutachten,
Zuständige Stelle
Hinweis: Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.
Für die Antragstellung: eine Fahrschule (WKO) Ihrer Wahl,
Für das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung: die Führerscheinbehörde, in deren Sprengel die besuchte Fahrschule ihren Sitz hat
In Städten mit Landespolizeidirektion (sofern es keine Bezirkshauptmannschaft gibt): die Landespolizeidirektion
In Wien: Landespolizeidirektion Wien - Verkehrsamt (BMI) ,
,
In Städten ohne Landespolizeidirektion bzw. in Gemeinden: die Bezirkshauptmannschaft
In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat,
Für die Statutarstadt Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland (BMI) ,
,
,
Verfahrensablauf
Der theoretische Teil der Fahrprüfung besteht aus einer Computerprüfung (diese ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Kroatisch oder Slowenisch sowie in Gebärdensprache möglich).
Wurde die Theorieprüfung bestanden, kann die praktische Fahrprüfung absolviert werden. Diese wird durch eine Prüferin/einen Prüfer der zuständigen Behörde abgenommen und kann entweder mit dem Schulfahrzeug einer Fahrschule oder mit dem privaten Übungsfahrzeug gemacht werden. Bei der Prüfung muss auch die Begleitperson anwesend sein.
Achtung: Falls das private Übungsfahrzeug für die Prüfung verwendet wird, muss dieses viertürig sein und eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 100 km/h aufweisen.
Wenn die Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird, wird die Lenkberechtigung auf solche Fahrzeuge eingeschränkt.
Nach Erteilung der Lenkberechtigung entfällt die besondere Kennzeichnung ("L"-Schild) des Fahrzeugs.
Erforderliche Unterlagen
Fahrtenprotokolle,
Bestätigungen der Fahrschule über die durchgeführten Schulungen (Beobachtungsfahrt sowie Perfektionsschulung und Prüfungsvorbereitung),
Kosten
theoretische Fahrprüfung: 11 Euro (bei 2 Modulen),
praktische Fahprüfung: 60 Euro,
Zusätzliche Informationen
Weiterführende Links
Liste der Führerscheinbehörden in Österreich,
Übungsfahrten – Nach der praktischen Fahrprüfung,
Rechtsgrundlagen
Führerscheingesetz (FSG), Fahrprüfungsverordnung (FSG-PV),
Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
