Alpenverein Sektion Euratsfeld Verein
Arbeitskreis „Gesunde Gemeinde Euratsfeld“ Verein
Bauernbund Euratsfeld
Crecer Verein
Die Bäuerinnen in der Gemeinde Euratsfeld Verein
Dorferneuerungsverein Euratsfeld Verein
Dritte-Welt-Arbeitsgruppe Euratsfeld Verein
EMIL - Elektromobilität im ländlichen Raum
ESV Union Euratsfeld Verein
Euratsfelder Hofladen - D´Speis selbstgemacht und regional
Euratsfelder Theater Stadl Verein
Feuerwehrjugend Euratsfeld-Aigen Verein
Freiwillige Feuerwehr Aigen Verein
Freiwillige Feuerwehr Euratsfeld Verein
Gemeinschaftliches Zomhoin
Grüne & Unabhängige Fraktion Euratsfeld Verein
Imkerverein Euratsfeld Verein
JVP Euratsfeld Verein
Katholische Jungschar Euratsfeld Verein
Katholische Männerbewegung Euratsfeld Verein
Katholisches Bildungswerk Euratsfeld Verein
KFB Euratfeld Verein
Kindervolkstanzgruppe Euratsfeld Verein
Kirchenchor Euratsfeld Verein
KJ Euratsfeld Verein
KOBV Euratsfeld Verein
KUL.I Euratsfeld Verein
Landjugend Euratsfeld Verein
LCU Raiffeisen Euratsfeld Verein
Musikverein / Trachtenmusikkapelle Euratsfeld Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe Euratsfeld Verein
ÖAAB Euratsfeld Verein
Öffentliche Bücherei Euratsfeld Verein
ÖVP Frauenbewegung Verein
ÖVP Ortsgruppe Euratsfeld Verein
Rollstuhlsport Euratsfeld
SCU Raiffeisen Euratsfeld Verein
sin:thetic illusions network Verein
SJ Euratsfeld-Ferschnitz Verein
SPÖ Ortsgruppe Euratsfeld Verein
Stoßbudlverein Verein
Unterstützungsverein „Blutspenden Euratsfeld-Aigen“ Verein
UTC Euratsfeld Verein
VCU Euratsfeld Verein
Verein „rundum gesund“ Verein
Verein „Schönes Euratsfeld“ Verein
Volkstanzgruppe Euratsfeld Verein

Statuten

Die Statuten bilden die Grundlage der Organisation eines Vereins. Die Gestaltung der Organisation steht den Gründerinnen/den Gründern des Vereins im Rahmen der Gesetze frei.

Folgende Punkte müssen in den Statuten enthalten sein:

  • Der Name des Vereins – dieser muss einen Schluss auf den Vereinszweck zulassen und darf nicht irreführend sein. Der Vereinsname muss in deutscher Sprache formuliert sein. Enthält er Abkürzungen, so sind diese im vollen Vereinsnamen auszuschreiben. Verwechslungen mit anderen bestehenden Vereinen, Einrichtungen oder Rechtsformen müssen ausgeschlossen sein.
  • Der Sitz des Vereins – dieser muss im Inland liegen. Als Sitz ist jener Ort zu bestimmen, an dem der Verein seine tatsächliche Hauptverwaltung hat
  • Eine klare und umfassende Umschreibung des Vereinszwecks
  • Die für die Verwirklichung des Vereinszwecks vorgesehenen Tätigkeiten und die Art der Aufbringung finanzieller Mittel
  • Bestimmungen über den Erwerb und die Beendigung der Mitgliedschaft
  • Die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Vereins
  • Die Organe des Vereins und ihre Aufgaben, insbesondere eine klare und umfassende Angabe, wer die Geschäfte des Vereins führt und wer den Verein nach außen vertritt
  • Die Art der Bestellung der Vereinsorgane und die Dauer ihrer Funktionsperiode
  • Die Erfordernisse für gültige Beschlussfassungen durch die Organe des Vereins
  • Die Art der Schlichtung von Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis und die Zusammensetzung und Art der Bestellung der Mitglieder der Schlichtungseinrichtung
  • Bestimmungen über die freiwillige Auflösung des Vereins und die Verwertung des Vereinsvermögens in einem solchen Fall

Verwirklicht der Verein steuerlich relevante Tätigkeiten und möchte er steuerliche Begünstigungen (§§ 34 ff Bundesabgabenordnung) in Anspruch nehmen, sind auch bestimmte Anforderungen an die Statuten zu beachten. Das BMF stellt dafür Musterstatuten zur Verfügung.

Jedes Vereinsmitglied kann vom Leitungsorgan des Vereins verlangen, dass ihr/ihm die Statuten ausgefolgt werden.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Vereinsgesetz (VerG)

Letzte Aktualisierung: 8. Februar 2023
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Finanzen
  • Bundesministerium für Inneres